Ein kurzer Weg zur Gasprüfung.

Finden Sie eine in GasCheck Pro eingetragene Prüfperson in Ihrer Nähe und fragen Sie einen Termin an. Die technische Prüfung übernimmt der jeweilige Fachbetrieb; GasCheck Pro unterstützt die Dokumentation und die Bereitstellung Ihres Berichts.

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Gasanlage prüfen lassen

Bei der Gasprüfung beurteilt eine sachkundige Prüfperson den Zustand Ihrer Flüssiggasanlage zum Prüfzeitpunkt. Das hilft, Mängel zu erkennen und den Prüfbefund nachvollziehbar festzuhalten. Zahlreiche Campingplätze verlangen einen aktuellen Nachweis. Klären Sie die Anforderungen Ihres Reiseziels und halten Sie Ihren Prüfbericht bereit.

Was wird bei der Prüfung angesehen?

Zur G107-Prüfung gehören unter anderem die Zuordnung zum Fahrzeug, die Sichtprüfung der Anlage, die Prüfung der Dichtheit sowie Funktionsprüfungen an den Gasgeräten. Auch Druckregler, Schläuche und ihre Angaben werden berücksichtigt. Den konkreten Umfang und notwendige Maßnahmen erläutert Ihnen die Prüfperson.

Gut vorbereitet zum Termin.

Für G107 ist regelmäßig ein Prüfabstand von zwei Jahren vorgesehen. Den nächsten Termin für Ihre Anlage entnehmen Sie dem Prüfbericht oder klären ihn mit Ihrer Prüfperson. Nach Änderungen oder bei Auffälligkeiten kann eine zusätzliche Prüfung erforderlich sein. Bringen Sie den Zulassungsschein und vorhandene Unterlagen zur Gasanlage mit.

Ihr Bericht. Auch digital erreichbar.

Sie können Ihren Prüfbericht als PDF erhalten und speichern oder ausdrucken. Über den QR-Code im Bericht lässt sich die zugehörige archivierte Fassung online aufrufen. Der vollständige Bericht erscheint erst nach einer zusätzlichen Zugriffsfreigabe.

Die fachliche Durchführung und Beurteilung übernimmt die sachkundige Prüfperson. GasCheck Pro unterstützt die Dokumentation und die Bereitstellung des Prüfberichts.

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Was wird bei der Prüfung angesehen?

Zur G107-Prüfung gehören unter anderem die Zuordnung zum Fahrzeug, die Sichtprüfung der Anlage, die Prüfung der Dichtheit sowie Funktionsprüfungen an den Gasgeräten. Auch Druckregler, Schläuche und ihre Angaben werden berücksichtigt.

Den konkreten Umfang und notwendige Maßnahmen erläutert Ihnen die Prüfperson.

Gut vorbereitet zum Termin.

Für G107 ist regelmäßig ein Prüfabstand von zwei Jahren vorgesehen. Den nächsten Termin für Ihre Anlage entnehmen Sie dem Prüfbericht oder klären ihn mit Ihrer Prüfperson. Nach Änderungen oder bei Auffälligkeiten kann eine zusätzliche Prüfung erforderlich sein.

Bringen Sie den Zulassungsschein und vorhandene Unterlagen zur Gasanlage mit. Fragen Sie den Betrieb vorab, welche weiteren Vorbereitungen für Ihren Termin notwendig sind. Auch fällige Austauschteile sollten rechtzeitig besprochen werden.

Von der Anfrage zum Bericht.

Prüfperson finden: Suchen Sie einen passenden Eintrag in Ihrer Nähe.

Termin abstimmen: Besprechen Sie Termin, Leistungsumfang und Preis direkt mit dem Betrieb. Eine Anfrage ist noch keine Terminbestätigung.

Prüfung durchführen lassen: Die Prüfperson untersucht Ihre Anlage und dokumentiert das Ergebnis.

Bericht erhalten: Sie erhalten den Prüfbericht – auch bei einem negativen Ergebnis. Die durchgeführte Prüfung ist auch dann zu bezahlen. Eine Prüfplakette wird nur bei bestandener Prüfung vergeben.

Die Prüfperson erläutert Ihnen das Ergebnis und die sichere Bedienung Ihrer Anlage. Nutzen Sie den Termin, um offene Fragen zu klären.

Bei einer negativen Prüfung weist Sie die Prüfperson ausdrücklich auf die Gefahr hin. Die Anlage darf nicht in Betrieb genommen werden. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass Sie darüber informiert wurden. Besprechen Sie die Mängelbehebung und das weitere Vorgehen mit dem Fachbetrieb.

Für geeignete kleine Wasserfahrzeuge bis 24 m Rumpflänge unterstützt GasCheck Pro zusätzlich die Dokumentation nach G108. Fragen Sie nach einer Prüfperson mit dem passenden Tätigkeitsbereich.

Ihr Bericht. Auch digital erreichbar.

Sie können Ihren Prüfbericht als PDF erhalten und speichern oder ausdrucken. Über den QR-Code im Bericht lässt sich die zugehörige archivierte Fassung online aufrufen. Der vollständige Bericht erscheint erst nach einer zusätzlichen Zugriffsfreigabe.

Dazu geben Sie den Familiennamen des Zulassungsbesitzers ein. Bei einem Fahrzeug ohne Zulassung erfolgt die Freigabe durch die erneute manuelle Eingabe der Plakettennummer.

Der Abruf prüft die Integrität des hinterlegten Berichts. Er bestätigt keine Veränderungen oder den Zustand der Gasanlage nach dem Prüfzeitpunkt. Für den Online-Abruf benötigen Sie eine Internetverbindung; einen bereits gespeicherten Bericht können Sie auch ohne Verbindung vorzeigen.

Ihr Bericht am Fahrzeug

Bericht vergessen? Direkt am Fahrzeug aufrufen.

Wenn Ihr Prüfbetrieb die GasCheck-Pro-Prüfplakette mit QR-Code verwendet, können Sie den zugehörigen Bericht direkt am Fahrzeug aufrufen. Scannen Sie den Code und geben Sie den Bericht mit dem Familiennamen des Zulassungsbesitzers frei. Ohne Zulassung wird die Plakettennummer nochmals manuell eingegeben.

Für den Abruf benötigen Sie Internet. Speichern Sie den PDF-Bericht zusätzlich auf Ihrem Gerät, wenn Sie ihn auch ohne Verbindung zur Hand haben möchten.

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